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Sie sind Betroffener unwahrer oder ehrverletzender Behauptungen in der Presse, im Internet oder in anderen Medien oder kündigt sich eine persönlichkeitsrechtsverletzende Wort-und/oder Bildberichterstattung an? Oder wollen Sie als Unternehmen einer solche Inanspruchnahme vermeiden? Wir helfen bei der Vermeidung, Abwehr und Durchsetzung persönlichkeitsrechtlicher Ansprüche.
Für Betroffene einer rechtswidrigen Berichterstattung setzen wir die Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch. So begründen bestimmte Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen, aber auch eine rechtswidrige Fotoberichterstattung Unterlassungsansprüche. Daneben können Ansprüche auf Gegendarstellung, Richtigstellung sowie auf Zahlung einer Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) und Schadensersatz bestehen.
Für Medienunternehmen prüfen wir, ob eine bevorstehende Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte verletzt und zeigen die Möglichkeiten auf, wie eine Inanspruchnahme im Vorfeld vermieden werden kann. Bei bereits erfolgter Veröffentlichung sorgen wir für die Abwehr geltend gemachter Ansprüche.
- Beratung vor Veröffentlichung einer Wort- und/oder Fotoberichterstattung
- juristisches Lektorat (Buch, Film, Presseerzeugnisse u.a.)
- Vertretung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Text und/oder Fotos
- Geltendmachung von Unterlassung, Schadensersatz und Geldentschädigung („Schmerzensgeld“)
- Durchsetzung von Gegendarstellung, Richtigstellung, Widerruf
Unsere langjährige Erfahrung im Presse - und Medienrecht ermöglicht es uns, Sie außergerichtlich und gerichtlich kompetent zu vertreten. Hierbei berücksichtigen wir neben rechtlichen Erwägungen auch strategische und wirtschaftliche Aspekte.
Für ein Beratungsgespräch stehen wir gern auch kurzfristig zur Verfügung.
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info@brix-hansel.de
Brix & Hansel
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